Oktober 22, 2009 | Newsman | MJackson.NET | Stuttgarter Nachrichten |
Stuttgart - Das Michael-Jackson-Erinnerungskonzert Anfang November in Stuttgart muss vorerst nicht abgesagt werden. Das Stuttgarter Landgericht wies am Donnerstag den Eilantrag eines angeblichen Nachlassverwalters der Pop-Ikone zurück. Laut Begründung konnte der Kläger seine Berechtigung als Vertreter Jacksons nicht ausreichend belegen.
Er war gegen die Konzertreihe mit Jackson-Double William Hall vorgegangen, weil sie in seinen Augen gegen den Willen Jacksons verstößt und auf dessen Kosten Profit macht. Hierzu äußerte sich die Kammer nicht. Das Auftaktkonzert wird vom Stuttgarter Music Circus Concertbüro vermarktet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann noch in Berufung gehen.
In der zweistündigen Show schlüpft der Imitator William Hall in die Rolle des als "King of Pop" verehrten Musikers und singt dessen bekannteste Lieder. Music Circus wirbt mit einem "Konzerterlebnis, verblüffend nahe am Original" und verspricht "das Aussehen, die Stimme, die Mimik und Gestik des King of Pop".
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